Normen

Unten aufgelistet finden sie die wichtigsten Normen für Persönliche Schutzausrüstung.
Bitte beachten, das wir keine Haftung für fehlerhafte Angaben und Abbildungen übernehmen.

SCHUTZKLEIDUNG FÜR SCHWEISSEN UND VERWANDTE VERFAHREN

Die internationale Norm regelt Leistungsanforderungen an Bekleidung, die den Träger beim  Schweißen und bei verwandten Tätigkeiten mit vergleichbaren Risiken, bei denen er Gefährdungen wie flüssigen Metallspritzern oder kurzzeitigem Kontakt mit Flammen oder Strahlungswärme ausgesetzt ist, schützen soll.

EN ISO 11611

Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Zum Piktogramm gehören die Bezeichnung der internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).

ES WIRD ZWISCHEN ZWEI LEISTUNGSKLASSEN UNTERSCHIEDEN:

KLASSE 1 (NIEDRIGERE KLASSE):

Schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten und Situationen mit wenigen Spritzern und geringer Strahlungshitze. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mindestens 15 Metalltropfen. 

 Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 7 Sekunden.

KLASSE 2 (HÖHERE KLASSE):

Schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen und bei Arbeiten in Zwangshaltungen. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mindestens 25 Metalltropfen. 

Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 16 Sekunden

Wichtige Hinweise:

Für umfassenden Schutz gegen alle Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte zusätzlich auch PSA für Kopf, Gesicht, Hände und Füße mit entsprechenden Normen getragen werden.

Verunreinigungen wie Schmutz oder Schweiß, aber auch andere Faktoren, wie Luftfeuchtigkeit können den Schutz beeinträchtigen!

KLEIDUNG ZUM SCHUTZ GEGEN HITZE UND FLAMMEN

Bekleidung, die die Anforderungen der EN ISO 11612 erfüllt, schützt den Träger gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitzeübertragung. Man unterscheidet die Arten der Flammeinwirkung bzw. Hitzeübertragung in folgenden Codierungen:

CODE A:

Begrenzte Flammausbreitung | A1: Beflammung der Fläche, A2: Beflammung der Kante

CODE B:

Konvektive Wärme | Leistungsstufen: B1–B3

CODE C:

Strahlungswärme | Leistungsstufen: C1–C4

CODE D: 

Flüssige Aluminium-Spritzer | Leistungsstufen: D1–D3

CODE E:

Flüssige Eisen-Spritzer | Leistungsstufen: E1–E3

CODE F: 

Kontaktwärme | Leistungsstufen: F1–F3


Die Hitzeübertragung kann einzeln oder in Kombination auftreten. Produkte, die die EN ISO 11612 erfüllen, müssen immer der Flammausbreitungscodierung A1 oder A2 (oder beiden) und mindestens einer der übrigen Codierungen entsprechen. Die erreichte Leistungsstufe muss auf dem Etikett hinter dem Buchstaben ausgewiesen sein. Je höher die Zahl, desto höher der Schutz.

 

EN ISO 11612

Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Zum Piktogramm gehören die Bezeichnung der internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).

Mögliche Einsatzgebiete von Schutzbekleidung nach EN ISO 11612: 

  • Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kabeltechnik)
  • Entsorgungsunternehmen (Industrieschlamm, Mineralölverwertung, Metallrecycling)
  • Chemieunternehmen, Petrochemie oder Raffinerien
  • Transportunternehmen (Gefahrguttransporte, Transport kühler/warmer Gefahrgüter)
  • Hitze- und explosionsgefährdete Betriebe (Stahlwerke, Automobilindustrie, metallverarbeitende Betriebe, Glasverarbeitung)

SCHUTZ GEGEN DIE THERMISCHEN GEFAHREN EINES ELEKTRISCHEN LICHTBOGENS

Die Norm definiert Prüfverfahren für Schutzbekleidung, die in Arbeitssituationen eingesetzt wird, die eine thermische Gefährdung durch elektrische Lichtbögen aufweisen. Ein Störlichtbogen entsteht durch den Durchlauf von Strom durch ionisierte Luft. Er ist eine unerwünschte und unplanbar auftretende Verbindung zwischen zwei Leitern. In der Regel hält diese Verbindung weniger als eine Sekunde. 

IEC 61482-2

Die PSA Schutzbekleidung ist mit diesen Piktogrammen gekennzeichnet. Es sind beide Auszeichnungen möglich.

Verschiedene Ursachen bei elektrotechnischen Arbeiten können einen Störlichtbogen auslösen: 

 
  • Fehlhandhabungen
  • Technische Defekte
  • Verunreinigungen durch Fremdkörper in der Anlage
  • Veränderte Witterungsbedingungen (z. B. erhöhte Luftfeuchtigkeit)
 

Bei der Ausbreitung eines Lichtbogens können Temperaturen von mehr als 10.000 °C  entstehen. Geeignete Schutzbekleidung soll die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitestgehend verhindern. Die Schutzfunktion ist nur beim Tragen eines kompletten, geschlossenen Anzugs gegeben. Zusätzlich muss entsprechend einer Gefährdungsanalyse vor Ort auch Kopf- und Handschutz getragen werden. Die Bekleidung ist allerdings keine elektrisch isolierende Schutzbekleidung. Eine Schutzwirkung gegen eine elektrische Körperdurchströmung liegt nicht vor.

Die Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens wird in zwei Schutzklassen unterteilt. Diese unterscheiden sich in der Größe der Lichtbogenenergie und der Einwirkenergie. Die Lichtbogenschutzklassen werden mit APC 1 oder APC 2 angegeben.  
 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Parameter jeder Prüfklasse:

 
PRÜFKLASSEMittelwert der
Lichtbogenenergie
Warc [kJ]
Mittelwert der
Einwirkenergie
Eio [kJ/m2]
Prüfstrom
[kA]
Lichtbogenzeit
[ms]
APC 11581354500
APC 23184237500 

ELEKTROSTATISCHE EIGENSCHAFTEN

Elektrostatische Aufladung entsteht durch einen Überschuss oder Mangel an Elektronen auf der Oberfläche eines Stoffes oder Körpers. Dieses Phänomen kommt insbesondere in Bereichen vor, in denen nicht oder nur schlecht leitende Stoffe an Reibungs- oder Trennvorgängen beteiligt sind, wie z. B. Abwickeln von Papier- oder Stoffbahnen von Rollen, Gehen auf isolierendem Untergrund, Abfüllen von Flüssigkeiten oder Transport pulverförmiger Stoffe in Rohrleitungen.  

EN 1149-5 in Verbindung mit EN 1149-3

Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet.

Wie stark sich eine Bekleidung auflädt, ist u. a. abhängig von Material, Geschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit. Um diese statische Aufladung zu vermeiden bzw. sofort wieder abzuführen, werden in Geweben von Schutzbekleidung entweder ableitfähige Fäden eingewoben oder wird ein gewisser Anteil an ableitfähigen Fasern in verarbeitete Fäden eingesponnen.  

In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Person nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzbekleidung muss vollständig geschlossen und eng anliegend getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden.

Die EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung zur Vermeidung zündfähiger Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.

Möglicher Einsatz von Schutzbekleidung nach EN 1149:

  • Chemische/pharmazeutische Industrie
  • Raffinerien
  • Tanklager
  • Mischanlagen
  • Lackierbetriebe
  • Mühlen
  • Misch- und Förderanlagen
  • Entleerung von Silosattelfahrzeugen

HOCHSICHTBARE WARNKLEIDUNG

Bekleidung nach dieser Normvorgabe soll sicherstellen, dass der Träger bei allen Lichtverhältnissen und von allen Seiten von Fahrzeugführern auffällig sichtbar und als Mensch erkennbar ist. Diese Norm gilt für Situationen mit hohem Risiko. Hohes Risiko besteht beispielsweise immer dann, wenn eine Person nicht aktiv am Verkehrsgeschehen teilnimmt, sondern sich mit anderen Abläufen (Arbeiten oder Notfallsituationen) beschäftigt – also ein passiver Verkehrsteilnehmer ist.

EN ISO 20471

Ausgezeichnet wird Warnschutzkleidung mit dem graphischen Symbol ISO 7000-2419.

Die 3 Klassen werden folgendermaßen eingestuft:

Hohes Risiko Klasse 3:

Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von > 60km/h

Hohes Risiko Klasse 2:

Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 60km/h

Hohes Risiko Klasse 1:

Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 30km/h 

 
Bei Verkehrsgeschwindigkeiten ≤ 15km/h besteht auch für passive Verkehrsteilnehmer nur ein mittleres Gefährdungsrisiko. Wichtig ist, dass bei lokalen Einflüssen wie Witterungsverhältnissen, Kontrast der Umgebung, Verkehrsdichte und weiteren Faktoren einer dieser Einflussfaktoren zu einer höheren Stufe führen kann.
 
 X: Menge sichtbaren Materials (Hintergrund- und Reflexmaterial). Die Zahl neben dem graphischen Symbol (hier X) gibt die Bekleidungsklasse an.
 
 
Unabhängig von den Mindestflächen muss Bekleidung der Klasse 3 den Torso und mindestens entweder Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen versehen haben.

WETTERSCHUTZ – SCHUTZ GEGEN REGEN

Hier sind die wichtigsten Werte: der Wasserdurchgangswiderstand (Wasserdichtigkeit) und der Wasserdampfdurchgangswiderstand. Diese Werte werden an den eingesetzten Materialien und an den Nähten gemessen. Hieraus resultiert die Klasse, in die das Bekleidungsteil eingestuft wird. Ausgezeichnet wird diese Bekleidung mit dem Symbol von Wetterschutz, gefolgt von der Nummer der Norm und den entsprechenden Klassen.
 
X: Wasserdurchgangswiderstand
Y: Wasserdampfdurchgangswiderstand

EN 343

Ausgezeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, das einen Regenschirm symbolisiert, gefolgt von der Nummer der Norm und den entsprechenden Klassen.

Der Knieschutz ist nur gewährleistet bei der zusammen zertifizierten Kombination von Knieschutzhosen und Knieschutzpolstern. Beim Knieschutz Typ 2 handelt es sich um Polster, die in Taschen am Hosenbein fix oder lose befestigt sind.

EN 14404

Gekennzeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, welches einen Hammer symbolisiert, der Normbezeichnung und zusätzlich mit der Leistungsstufe.

ES WIRD IN 3 LEISTUNGSSTUFEN UNTERTEILT:

 

Stufe 0:

Bodenfläche ohne Unebenheiten, kein Durchstichschutz
 

Stufe 1:

Bodenfläche kann auch Unebenheiten aufweisen, Durchstichschutz bei ≥ 100 ± 5 N
 

Stufe 2:

Unter schwierigen Bedingungen einsetzbar, Durchstichschutz bei ≥ 250 ± 10 N
Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzanzüge zum begrenzten Einsatz (Typ 6) fest. Sie bietet eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern von Chemikalien.
 
 
Diese Schutzbekleidung ist in Situationen zur Verwendung vorgesehen, bei denen das Verletzungsrisiko gering eingeschätzt wird, da der Träger rechtzeitig in der Lage wäre, bei einer Verunreinigung seiner Bekleidung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Schutzbekleidung dieses Typs bildet die niedrigste Leistungsstufe des Chemikalienschutzes. Spezielle Chemikalien müssen vorab getestet werden.

EN 13034 Typ 6

Gekennzeichnet wird diese Bekleidung mit diesem Piktogramm.

SCHNITTSCHUTZBEKLEIDUNG FÜR BENUTZER VON HANDGEFÜHRTEN KETTENSÄGEN

Schutzbekleidung nach dieser Normvorgabe bietet Schutz gegen Schnittverletzungen im Beinbereich, die beim Arbeiten mit handgeführten Kettensägen auftreten können. Die Schutzwirkung wird durch das Blockieren der Kettensäge erzielt. Der Grad der Schutzwirkung hängt von sehr vielen Einflüssen ab: Drehzahl der Kettensäge, Drehmoment des Motors, Intensität und Dauer des Kontaktes mit dem Arbeitswerkzeug, Auftreffwinkel der Schiene auf das Gewebe, Arbeitsposition etc.

EN ISO 11393-2

Ausgezeichnet wird Schnittschutzbekleidung mit einem Piktogramm, welches eine Kettensäge symbolisiert. Das Piktogramm muss an einer gut sichtbaren Stelle an der Bekleidung angebracht sein.

Je nach Größe des Schutzbereiches werden drei Formen definiert:

Form A+B

Richtet sich im Wesentlichen an gut ausgebildete, professionelle Kettensägenführer zum Einsatz bei üblichen Holzerntearbeiten. Der Schutzbereich befindet sich fast ausschließlich im vorderen Bereich der Schnittschutzhose.

Form C

Gedacht für Personen, die nur selten mit einer Kettensäge arbeiten (z. B. THW, Feuerwehr). Schnittschutzhosen der Form C sind auf der Vorder- und Rückseite mit Schnittschutz ausgestattet und bieten damit einen Rundumschutz.

Es wird zwischen 3 Schutzklassen unterschieden:

Klasse 1: Kettensägengeschwindigkeit bis 20 m/s

Klasse 2:  Kettensägengeschwindigkeit bis 24 m/s

Klasse 3:  Kettensägengeschwindigkeit bis 28 m/s

ACHTUNG:

Keine Schnittschutzbekleidung kann absoluten Schutz vor Verletzungen durch die Kettensäge bieten!

WICHTIGE HINWEISE:

  • Nur der Oberstoff der Schnittschutzbekleidung darf repariert werden. Dabei darf die Schnittschutzeinlage nicht beschädigt werden.
  • Die Schnittschutzhose darf nicht gekürzt werden.
  • Schnittschutzbekleidung mit beschädigter oder veränderter Schnittschutzeinlage darf nicht mehr verwendet werden und muss sofort entsorgt werden.
  • Die Schutzhinweise der Informationsbroschüre für Schutzbekleidung, die den Produkten beiliegt, sind unbedingt zu berücksichtigen.
Diese europäische Norm legt die Anforderungen und die Prüfverfahren für die Gebrauchseigenschaften von Kleidungsstücken zum Schutz gegen die Auswirkungen von kühlen Umgebungen mit Temperaturen oberhalb -5 °C fest. Diese Effekte umfassen nicht nur niedrige Lufttemperaturen, sondern auch Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit.
 
Kälteschutz-Kleidungssysteme sind von dieser Norm ausgeschlossen.

EN 14058

Ausgezeichnet werden diese Kleidungsstücke mit diesem Piktogramm.

Der Wärmedurchgangswiderstand Rct (m2 K/W) wird in 4 Klassen eingeteilt:

  1. 0,06 ≤ Rct < 0,12
  2. 0,12 ≤ Rct < 0,18
  3. 0,18 ≤ Rct < 0,25
  4. 0,25 ≤ Rct
Die internationale Norm legt die Anforderungen an die Leistung, die Klassifizierung und die Kennzeichnung von Schutzbekleidung fest, die beim Umgang mit flüssigen Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten getragen wird.

EN ISO 27065

Ausgezeichnet wird die Schutzkleidung mit diesem Piktogramm und der Angabe ISO 27065 am unteren Rand sowie der erreichten Schutzstufe recht vom Piktogramm.

Pflanzenschutzmittel (Pestizide) bezeichnen chemische Substanzen, die in landwirtschaftlichen Einrichtungen, für Grünanlagen, an Straßen etc. verwendet werden, um Unkraut oder Schädlingsbefall zu verhindern, abzuwehren oder zu vermindern. Dazu zählen keine Biozide. Die Handhabung von Pflanzenschutzmitteln umfasst das Mischen und Befüllen, die Anwendung sowie die Reinigung, Reparatur oder Entsorgung kontaminierter Ausrüstung und Behälter.
 
Bei Schutzbekleidung nach dieser Normvorgabe handelt es sich um komplexe Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie 3.
 

LEISTUNGSKLASSEN

 

Klasse C1:

  • Schützt bei geringem Risiko.
  • Die Materialien und Nähte müssen eine minimale Stufe der Beständigkeit gegen Penetration von Flüssigkeiten aufweisen.
  • Kann als Basis-Schutzbekleidung verwendet werden mit zusätzlichen Kleidungsstücken, die getragen werden, wenn das Risiko vergleichsweise höher ist.
  • Nicht für Anwendungen mit konzentrierten Pestizidlösungen geeignet.

Klasse C2:

  • Schützt bei mittlerem Risiko.
  • Die Materialien und Nähte müssen eine höhere Stufe der Beständigkeit gegen Penetration von Flüssigkeiten aufweisen als Schutzkleidung der Stufe C1.
  • Kann als Basis-Schutzbekleidung verwendet werden mit zusätzlichen Kleidungsstücken, die getragen werden, wenn das Risiko vergleichsweise höher ist.
  • Nicht für Anwendungen mit konzentrierten Pestizidlösungen geeignet.
  • Bietet ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Tragekomfort.

Klasse C3:

  • Schützt bei hohem Risiko.
  • Die Materialien und Nähte müssen eine minimale Stufe der Beständigkeit gegen Permeation aufweisen.
  • Für Anwendungen mit konzentrierten und verdünnten Pestizidlösungen geeignet.
  • Kurze Tragedauer, um Wärmestau und Hitzekollaps vorzubeugen.

Schutzkleidung, die nach dieser internationalen Norm zertifiziert ist, dient dazu, den Träger der Kleidung bei vereinzeltem und kurzen Kontakt mit kleinen Flammen in Situationen zu schützen, bei denen keine wesentlichen Gefahren durch Hitze bestehen und keine sonstigen Hitzequellen vorhanden sind. Zum Schutz gegen Gefahren durch Hitze wird die ISO 11612 empfohlen.

Schutzkleidung nach der EN ISO 14116 kann aus mehreren ein- oder mehrschichtigen Kleidungsstücken oder einem einzelnen Kleidungsstück bestehen. Alle Materialkombinationen, die dieser Norm entsprechen, müssen bei einer Prüfung gemäß ISO 15025 einen Index für begrenzte Flammenausbreitung von 1, 2 oder 3 erzielen.

Index für begrenzte Flammenausbreitung

  • Index 1 (Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften)
  • Index 2 (wie Index 1 zuzüglich lochbildender Eigenschaften)
  • Index 3 (wie Index 2 zuzüglich nachbrennender Eigenschaften)

Bei Index 1 (geringster Schutz) kann die Schutzkleidung nur über einem Kleidungsstück mit dem Index 2 oder 3 getragen werden. Kleidung gemäß Index 1 sollte nicht in Kontakt mit der Haut getragen werden, beispielsweise am Nacken oder Handgelenk.

Reinigungsindex

Haushaltswäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben H/Waschtemperatur
Industriewäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben I/Waschtemperatur
Chemische Reinigung: Anzahl der Reinigungen gefolgt vom Buchstaben C/internationales Symbol für chemische Reinigung

Sollten die Materialien weder waschbar, noch chemisch zu reinigen sein, wird der Reinigungsindex als 0/ 0 angegeben. Der in den Pflegehinweisen anzugebende Index sieht wie folgt aus:

Index für die begrenzte Flammenausbreitung / Reinigungsindex

Zum Beispiel:

2/5H/60 kennzeichnet Materialien, die dem Flammenausbreitungsindex 2 entsprechen und 5 Mal bei 60ºC in der Haushaltswäsche gewaschen werden können.

PFLEGEHINWEISE
Befolgen Sie die Waschhinweise auf der Kleidung. Verwenden Sie ausschließlich synthetische Reinigungsmittel und keine Reinigungsmittel, die Seife enthalten. Um die maximale Schutzfunktion der Kleidung zu gewährleisten, muss diese sauber gehalten werden.

Die Bekleidung ist durch folgende Parameter klassifiziert:

(A) Begrenzte Flammenausbreitung

(B) Konvektionswärme mit einer Skala von 1 – 5, wobei 5 den besten Wert darstellt

(C) Strahlungswärme mit einer Skala von 1 – 4, wobei 4 den besten Wert darstellt

(D) Geschmolzene Spritzer aus Aluminimum, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(E) Geschmolzene Spritzer aus Eisen, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(F) Kontakthitze, Skala 1-3, wobei 3 den besten Wert darstellt

Berufsschuhe und Arbeitsschuhe

Arbeitsschuhe

alle Sicherheitsklassen im Überblick:
Arbeitsschuhe / Berufsschuhe
ohne Zehenschutzkappe

OB, O1, O1P, O2, O3, O4, O5
Berufsschuhe

Anforderungen an Berufsschuhe

DIN EN 347-1 = Spezifikation der Berufsschuhe (EN ISO 20347 – gültig seit 1.Oktober 2004)

Berufsschuhe sind Schuhe ohne Schutzkappe die den Träger vor Verletzungen schützen. Merkmal: ohne Schutzkappe, zusätzliche Sicherheitsausstattungen sind möglich z.B. rutschhemmend, antistatisch, hoher Tragekomfort,
Kennzeichnungskategorien von Berufsschuhen nach DIN EN ISO 20347.

Die Kategorien OB bis O 5 beinhalten übliche Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der beiden Herstellungsarten I und II. Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert z.B. Gummistiefel, Polymerstiefel für den Nassbereich
OB I oder II Berufsschuhe

– keiner weiteren Anforderungen


Klasse O1 I Berufsschuhe

antistatische Ausrüstung
geschlossener Fersenbereich
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich


Klasse O2 I Berufsschuhe

O1
zusätzlich jedoch
Wasserdurchtritt
Wasseraufnahme


Klasse O3 I Berufsschuhe

Wie O2
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle


Klasse O4 II Berufsschuhe

antistatische Ausrüstung
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
 

Klasse O5 II Berufsschuhe

Wie O4
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle
 

Typische Einsatzbereiche für Berufsschuhe:

Praxen, Labore, Küchen
Krankenhäuser, Restaurants
Forschungsinstitute,..

Bei der Norm EN 136 werden die Mindestanforderungen für Vollmasken, die als Bestandteil eines Atemschutzgerätes benützt werden, sowie deren Überprüfung in Form von Laborprüfungen und praktischen Leistungsprüfungen, behandelt.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem
Kreislauf und vollständigem Gesichtsschutz. Davon ausgenommen sind Evakuierungs- und Tauchgeräte.
Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks
in den Druckluftflaschen und deren Ventilen aufgrund von Umgebungsbedingungen besteht.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken und Viertelmasken, die mit Atemschutzgeräten verwendet werden. Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.

Die europäische Norm bestimmt Partikelfilter, die als Komponenten in Geräten ohne Druckunterstützung verwendet
werden. Davon ausgenommen sind Geräte zur Entfernung des filtrierenden Gesichtsstücks. Einige Filter, die der
europäischen Norm entsprechen, können auch mit anderen Arten von Atemschutz verwendet werden und müssen
in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und gekennzeichnet werden.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem
Kreislauf, die komprimierten Sauerstoff (O2) oder komprimierten Sauerstoff-Stickstoff (O2-N2) verwenden.
Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.

Die europäische Norm gilt für Standardgewinde von Atemschutzmasken. Sie gilt nicht für Tauchgeräte oder für isolierende bedarfsgesteuerte Überdruckgeräte.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken, die als Atemschutz gegen Partikel,
aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden.

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

EN 341:    Abseilgeräte
EN 353-2:    Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 354:    Verbindungsmittel
EN 358:    Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung von Abstürzen
EN 360:    Höhensicherungsgeräte
EN 361:    Auffanggurte
EN 363:    Auffangsysteme
EN 795:    Anschlageinrichtungen

N 341     02.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Abseilgeräte
(Änderung A1:1996 eingearbeitet)

Kleidungssysteme gemäß EN 342 werden bei Umgebungstemperaturen unterhalb von -5 °C eingesetzt. Sie sollen gegen extreme Kälteeinwirkung schützen, z.B. bei Arbeiten in Kühlräumen, bei Arbeiten im Freien bei sehr niedrigen Temperaturen, bei bewegungsarmen Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit.
Die betreffende Norm enthält Anforderungen an die Wärmeisolierung des gesamten Bekleidungssystems einschließlich Unterbekleidung, an die Luftdurchlässigkeit (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig), an den Wasserdampfdurchgangswiderstandsindex (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig).
Die im Vergleich zur Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter wesentlich bessere Wärmedämmung wird im allgemeinen durch mehrschichtige wattierte und gesteppte Natur- oder Kunstfasergewebe erreicht.

Um optimalen Schutz zu bieten, muss die Bekleidung als Anzug (Parka – Latzhose, Blouson -Latzhose oder Overall) getragen werden. Der entsprechende Wärmeschutz und die minimalen Einsatztemperaturen werden in Kombination mit der Standard-Unterbekleidung B getestet., für entsprechende Kopf- und Handbedeckung sowie Schutzschuhe ist vorzusorgen. Bei dem Prüfverfahren nach EN 342 wird die Wärmeisolation sowie die Luftdurchlässigkeit getestet.

Piktogramm
Das Piktogramm gibt Auskunft über den Grad der Schutzwirkung. Die Zahlen, die sich darunter befinden, bedeuten z. B. 0,493 (B) gemessene resultierende Grundwärmeisolation, bei stehender Tätigkeit, sehr leichter und mittlerer Belastung. Entsprechende Einsatzdauer bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen entnehmen Sie bitte, anhand des gemessenen Wertes, der folgenden Tabelle:

 

Quelle: Önorm EN 342:2004; Handbuch PSA, Verband für Arbeitssicherheit

Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)

Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

EN 353-1/A1     05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung

EN 353-1/A1     11.97

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung

EN 353-2    11     09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2:  Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

EN 353-1/A1     05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung

EN 353-1/A1     11.97

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung

EN 353-2    11     09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2:  Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

EN 355     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 355    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 355/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 358                        03.00
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Halte- und Rückhaltegurte sowie Verbindungsmittel für Haltegurte

EN 360     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 360       05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 360/A1      11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 361      11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 361       05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 361/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 362      12   03.05
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente

EN 363     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 363      05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 363/A1      11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 368

Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien
Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten

EN 388 – Mechanische Risiken
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen mechanische Risiken geprüft wurde.

Leistungslevels:
0 bis 4 – Abriebfestigkeit
0 bis 5 – Schnittfestigkeit
0 bis 4 – Weiterreißfestigkeit
0 bis 4 – Durchstichfestigkeit

Level 0: Level nicht erreicht
Level X: Risiko nicht geprüft

EN 388 Statische Elektrizität

Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen statische Elektrizität geprüft wurde.

Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.

Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen

  • EN 397         H         19    05.95
    Industrieschutzhelme
    Grundanforderungen für Schutzhelme – in der EN 397 festgelegt – sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten. Es gibt auch Ausführungen mit speziellen Innenausstattungen.
  • EN 397/A1         H         6    06.00
    Industrieschutzhelme (Änderung)
  • EN 812/A1         H         3    03.02
    Industrie-Anstoßkappen
  • EN 812         H         11    12.97
    Industrie-Anstoßkappen

Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit
offenem Kreislauf und Demand-Ventil, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Die europäische
Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.

Die europäische Norm deckt Filtergeräte mit Haube ab, die für die Evakuierung von Einzelpersonen aus
Umgebungen verwendet werden, die Feinstaub, Kohlenmonoxid und andere durch Brand entstehende toxische
Gase enthalten. Sie bestimmt die Mindestanforderungen an diese Einweggeräte. Sie gilt nicht für Ausrüstung,
die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an
Sauerstoff unter 17 %). Es werden zwei Gerätearten beschrieben: Geräte, die getragen, und Geräte, die gelagert werden sollen. Die Norm beschreibt Geräte, die primär für Erwachsene konzipiert sind. Einige Geräte sind für Kinder unter Umständen nicht geeignet.

EN 405                   21    04.02
Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Die europäische Norm bestimmt die Anforderungen in Bezug auf Leistung, Prüfung und Kennzeichnung
und die Prüf- und Kennzeichnungsmethoden für Atemschutz-Halbmasken mit Ventilen und Gasfiltern oder
Kombinationsfiltern, die als Atemschutz, aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Sie gilt nicht für
Antigas-Halbmasken ohne Ventile oder nur mit Ausatem-Ventilen. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen
konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %).

Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Hitze und Feuerrisiken geprüft wurde

Leistungslevels:
A) Brennverhaltens (Leistungsstufe 0 – 4) z
(B) Kontaktwärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(C) Konvektive Wärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(D) Strahlungswärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(E) Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)
(F) Große Mengen flüssigen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)

EN 465         H         11    05.95
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4)

EN 465/A1         H         4    02.99
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4) (Änderung)

Festlegungen für Schutzkleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht.
 
Bei dieser Kleidung handelt es sich um Schutzkleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Kleidung sind deshalb: keine von außen zugänglichen Taschen bei den Jacken, keine genähten Falten, Verschlüsse verdeckt angebracht und allgemein eng anliegend.

EN 511 Kälte-Risiko
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Kälterisiken geprüft wurde.

Leistungslevels:
a) Konvektive Kälte (0-4)
b) Kontaktkälte (0-4)
c) Wasserdichtheit (0-1)

Diese Norm legt die Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für die Schutzkleidungsmaterialien fest und gibt Empfehlungen für die Ausführung der Kleidung, sofern notwendig.

Sie ist für den Schutz der Arbeiter gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens einer Art Hitze vorgesehen. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht auftreten, oder auch als eine Kombination dieser Formen auftreten.
Leistungsanforderungen:

· Begrenzte Flammausbreitung (Code-Buchstabe A, eine Klasse)
· Konvektive Hitze (Code-Buchstabe B, 5 Klassen)
· Strahlungs Hitze (Code-Buchstabe C, 4 Klassen)
· Flüssige Aluminium Spritzer (Code-Buchstabe D, 3 Klassen)
· Flüssige Eisen Spritzer (Code-Buchstabe E, 3 Klassen)

Eine Schutzbekleidung gemäß EN 531 schützt den Träger gegen Einwirkung von Hitze und Flammen je nach gekennzeichneten Leistungsstufen.

EN 533 – Schutzkleidung, Schutz gegen Hitze und Flammen, Materialien und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung

Eine Schutzbekleidung die aus einem Material gemäß EN 533 besteht, schützt den Träger dieser Kleidung nicht unmittelbar vor Einwirkung von Flammen oder Hitzestrahlung. Sie schützt ihn lediglich vor dem Risiko des großflächigen Brandes seiner Kleidung, falls diese unabsichtlich mit kleinen Zündquellen (Kerze, Bunsenbrenner) in Kontakt kommt.

Für großflächige Flammeneinwirkung (Gasverpuffung) oder Hitzeeinwirkung ist eine Schutzkleidung, welche der EN 533 entspricht, nicht geeignet. Je nach Arbeitsplatzevaluierung ist in diesem Fall ein entsprechendes Leistungsniveau gemäß
EN 533, gegebenenfalls in Kombinationen mit anderen Normen zu wählen.

Entspricht der Europäischen Norm EN 696

EN 795                        10.96
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 795/A1                        01.01
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren (Änderung)

Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.

Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen

  • EN 397         H         19    05.95
    Industrieschutzhelme
  • EN 397/A1         H         6    06.00
    Industrieschutzhelme (Änderung)
  • EN 812/A1         H         3    03.02
    Industrie-Anstoßkappen
  • EN 812         H         11    12.97
    Industrie-Anstoßkappen

Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem Kreislauf und Haube, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks in den Druckbehältern und deren Ventilen aufgrund von Umgebungswärme besteht. Die europäische Norm gilt nicht für Ausrüstung, die für den täglichen Gebrauch oder als Tauchgerät konzipiert ist.

EN 1496                        06.96
Rettungsausrüstung – Rettungshubgeräte

EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in folgenden Kriterien geprüft und müssen je nach Ausführung (A oder B) die jeweiligen Mindestleistungsstufen erreichen. EN 388, EN 407, EN 702, EN 367, EN 348, EN 420 (pH-Wert, Chrom-VI-Gehalt).
Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Helme oder Hauben mit filternden
Atemschutzgeräten und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz verwendet werden.
Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen
kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken für Evakuierungssituationen.

 

EN 12941 + A1 + A2*
(früher EN 146)

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Filtergeräte für unterstütztes Atmen mit
Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz
verwendet werden. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel
besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken
für Evakuierungssituationen.

 

EN 12942 + A1 + A2*
(früher EN 147)

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem Kreislauf, die chemischen Sauerstoff (KO2,NaCIO3) und komprimierten Sauerstoff für Evakuierungen verwenden (auch: Sauerstofffluchtgerät). Die europäische Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.

Diese Norm legt die Anforderungen und die Prüfmethoden für Kleidungsstücke (Westen, Jacken, Mäntel, Hosen) zum Schutz vor kaltem Klima fest.


Diese Kleidungsstücke werden bei gemäßigt kalter Temperatur (-5°C und mehr) zum Schutz vor örtlichen Erfrierungen an der Haut getragen. Sie werden nicht nur bei Tätigkeiten im Freien, wie zum Beispiel in der Bauindustrie, verwendet, sondern auch bei Indoor-Tätigkeiten, wie zum Beispiel in der Nahrungsindustrie.

Die europäische Norm befasst sich mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern, die als Komponenten in
Atemschutzmasken ohne Druckunterstützung eingesetzt werden. CO-Filter sind von der Norm nicht abgedeckt.
Einige Filter, die der europäischen Norm entsprechen, können auch mit unterstützten Atemschutzgeräten
verwendet werden und müssen in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und
gekennzeichnet werden.

EN 14387 + A1*

  • früher EN 141
  • früher EN 371
  • früher EN 372

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen für autonome Atemschutzgeräte für kontinuierliche
Druckluftzufuhr mit Vollmasken, Halbmasken oder mit Haube, Helm oder Anzug, sowie die Ausrüstung, die beim
Auftragen von Strahlmitteln als Atemschutz verwendet wird. Evakuierungsgeräte und Tauchgeräte sind von der
europäischen Norm nicht abgedeckt.

EN 50014:1997
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Allgemeine Bestimmungen

Änderung A1:1999 zu EN 50014:1997
Änderung A2:1999 zu EN 50014:1997

EN 50019:2000
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Erhöhte Sicherheit „e“
+ Corrigendum 04.2003

EN 50020:2002
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Eigensicherheit

Forsttechnische Arbeitsmittel, die das KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) umfassend geprüft hat, werden mit dem Prüfzeichen „KWF-Gebrauchswert“ ausgezeichnet.
Sie entsprechen allen Anforderungen gemäß dem Stand der Technik. Dazu gehören Wirtschaftlichkeit und die Standards der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit. Die Prüfungen umfassen technische Messungen, forstliche Einsatzprüfungen und Praxisumfragen. Bei positivem Ergebnis beschließt der zuständige Prüfausschuss mit dem Urteil „FPA-anerkannt“ (FPA = Forstlicher PrüfAusschuss) die Praxistauglichkeit. Die Anerkennung kann an Auflagen und Empfehlungen für notwendige Verbesserungen geknüpft werden. Zu jeder erfolgreichen Prüfung wird ein Prüfbericht veröffentlicht und das Arbeitsmittel in das FPA-Verzeichnis aufgenommen.

EN 1731         H         10    02.98
Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Drahtgewebe für den gewerblichen und nichtgewerblichen Gebrauch zum Schutz gegen mechanische Gefährdung und/oder Hitze (Änderung A1:1997 eingearbeitet)

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