Normen
Unten aufgelistet finden sie die wichtigsten Normen für Persönliche Schutzausrüstung.
Bitte beachten, das wir keine Haftung für fehlerhafte Angaben und Abbildungen übernehmen.
SCHUTZKLEIDUNG FÜR SCHWEISSEN UND VERWANDTE VERFAHREN
EN ISO 11611
Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Zum Piktogramm gehören die Bezeichnung der internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).
ES WIRD ZWISCHEN ZWEI LEISTUNGSKLASSEN UNTERSCHIEDEN:
KLASSE 1 (NIEDRIGERE KLASSE):
Schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten und Situationen mit wenigen Spritzern und geringer Strahlungshitze. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mindestens 15 Metalltropfen.
Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 7 Sekunden.
KLASSE 2 (HÖHERE KLASSE):
Schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen und bei Arbeiten in Zwangshaltungen. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mindestens 25 Metalltropfen.
Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 16 Sekunden
Wichtige Hinweise:
Für umfassenden Schutz gegen alle Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte zusätzlich auch PSA für Kopf, Gesicht, Hände und Füße mit entsprechenden Normen getragen werden.
Verunreinigungen wie Schmutz oder Schweiß, aber auch andere Faktoren, wie Luftfeuchtigkeit können den Schutz beeinträchtigen!
KLEIDUNG ZUM SCHUTZ GEGEN HITZE UND FLAMMEN
Bekleidung, die die Anforderungen der EN ISO 11612 erfüllt, schützt den Träger gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitzeübertragung. Man unterscheidet die Arten der Flammeinwirkung bzw. Hitzeübertragung in folgenden Codierungen:
CODE A:
Begrenzte Flammausbreitung | A1: Beflammung der Fläche, A2: Beflammung der Kante
CODE B:
Konvektive Wärme | Leistungsstufen: B1–B3
CODE C:
Strahlungswärme | Leistungsstufen: C1–C4
CODE D:
Flüssige Aluminium-Spritzer | Leistungsstufen: D1–D3
CODE E:
Flüssige Eisen-Spritzer | Leistungsstufen: E1–E3
CODE F:
Kontaktwärme | Leistungsstufen: F1–F3
Die Hitzeübertragung kann einzeln oder in Kombination auftreten. Produkte, die die EN ISO 11612 erfüllen, müssen immer der Flammausbreitungscodierung A1 oder A2 (oder beiden) und mindestens einer der übrigen Codierungen entsprechen. Die erreichte Leistungsstufe muss auf dem Etikett hinter dem Buchstaben ausgewiesen sein. Je höher die Zahl, desto höher der Schutz.
EN ISO 11612
Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Zum Piktogramm gehören die Bezeichnung der internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).
Mögliche Einsatzgebiete von Schutzbekleidung nach EN ISO 11612:
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kabeltechnik)
- Entsorgungsunternehmen (Industrieschlamm, Mineralölverwertung, Metallrecycling)
- Chemieunternehmen, Petrochemie oder Raffinerien
- Transportunternehmen (Gefahrguttransporte, Transport kühler/warmer Gefahrgüter)
- Hitze- und explosionsgefährdete Betriebe (Stahlwerke, Automobilindustrie, metallverarbeitende Betriebe, Glasverarbeitung)
SCHUTZ GEGEN DIE THERMISCHEN GEFAHREN EINES ELEKTRISCHEN LICHTBOGENS
IEC 61482-2
Die PSA Schutzbekleidung ist mit diesen Piktogrammen gekennzeichnet. Es sind beide Auszeichnungen möglich.
Verschiedene Ursachen bei elektrotechnischen Arbeiten können einen Störlichtbogen auslösen:
- Fehlhandhabungen
- Technische Defekte
- Verunreinigungen durch Fremdkörper in der Anlage
- Veränderte Witterungsbedingungen (z. B. erhöhte Luftfeuchtigkeit)
Bei der Ausbreitung eines Lichtbogens können Temperaturen von mehr als 10.000 °C entstehen. Geeignete Schutzbekleidung soll die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitestgehend verhindern. Die Schutzfunktion ist nur beim Tragen eines kompletten, geschlossenen Anzugs gegeben. Zusätzlich muss entsprechend einer Gefährdungsanalyse vor Ort auch Kopf- und Handschutz getragen werden. Die Bekleidung ist allerdings keine elektrisch isolierende Schutzbekleidung. Eine Schutzwirkung gegen eine elektrische Körperdurchströmung liegt nicht vor.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Parameter jeder Prüfklasse:
PRÜFKLASSE | Mittelwert der Lichtbogenenergie Warc [kJ] | Mittelwert der Einwirkenergie Eio [kJ/m2] | Prüfstrom [kA] | Lichtbogenzeit [ms] |
APC 1 | 158 | 135 | 4 | 500 |
APC 2 | 318 | 423 | 7 | 500 |
ELEKTROSTATISCHE EIGENSCHAFTEN
EN 1149-5 in Verbindung mit EN 1149-3
Die Bekleidung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet.
Wie stark sich eine Bekleidung auflädt, ist u. a. abhängig von Material, Geschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit. Um diese statische Aufladung zu vermeiden bzw. sofort wieder abzuführen, werden in Geweben von Schutzbekleidung entweder ableitfähige Fäden eingewoben oder wird ein gewisser Anteil an ableitfähigen Fasern in verarbeitete Fäden eingesponnen.
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Person nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzbekleidung muss vollständig geschlossen und eng anliegend getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden.
Die EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung zur Vermeidung zündfähiger Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.
Möglicher Einsatz von Schutzbekleidung nach EN 1149:
- Chemische/pharmazeutische Industrie
- Raffinerien
- Tanklager
- Mischanlagen
- Lackierbetriebe
- Mühlen
- Misch- und Förderanlagen
- Entleerung von Silosattelfahrzeugen
HOCHSICHTBARE WARNKLEIDUNG
EN ISO 20471
Ausgezeichnet wird Warnschutzkleidung mit dem graphischen Symbol ISO 7000-2419.
Die 3 Klassen werden folgendermaßen eingestuft:
Hohes Risiko Klasse 3:
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von > 60km/h
Hohes Risiko Klasse 2:
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 60km/h
Hohes Risiko Klasse 1:
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 30km/h
WETTERSCHUTZ – SCHUTZ GEGEN REGEN
EN 343
Ausgezeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, das einen Regenschirm symbolisiert, gefolgt von der Nummer der Norm und den entsprechenden Klassen.
EN 14404
Gekennzeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, welches einen Hammer symbolisiert, der Normbezeichnung und zusätzlich mit der Leistungsstufe.
ES WIRD IN 3 LEISTUNGSSTUFEN UNTERTEILT:
Stufe 0:
Stufe 1:
Stufe 2:
EN 13034 Typ 6
Gekennzeichnet wird diese Bekleidung mit diesem Piktogramm.
SCHNITTSCHUTZBEKLEIDUNG FÜR BENUTZER VON HANDGEFÜHRTEN KETTENSÄGEN
EN ISO 11393-2
Ausgezeichnet wird Schnittschutzbekleidung mit einem Piktogramm, welches eine Kettensäge symbolisiert. Das Piktogramm muss an einer gut sichtbaren Stelle an der Bekleidung angebracht sein.
Je nach Größe des Schutzbereiches werden drei Formen definiert:
Form A+B
Richtet sich im Wesentlichen an gut ausgebildete, professionelle Kettensägenführer zum Einsatz bei üblichen Holzerntearbeiten. Der Schutzbereich befindet sich fast ausschließlich im vorderen Bereich der Schnittschutzhose.
Form C
Gedacht für Personen, die nur selten mit einer Kettensäge arbeiten (z. B. THW, Feuerwehr). Schnittschutzhosen der Form C sind auf der Vorder- und Rückseite mit Schnittschutz ausgestattet und bieten damit einen Rundumschutz.
Es wird zwischen 3 Schutzklassen unterschieden:
Klasse 1: Kettensägengeschwindigkeit bis 20 m/s
Klasse 2: Kettensägengeschwindigkeit bis 24 m/s
Klasse 3: Kettensägengeschwindigkeit bis 28 m/s
ACHTUNG:
Keine Schnittschutzbekleidung kann absoluten Schutz vor Verletzungen durch die Kettensäge bieten!
WICHTIGE HINWEISE:
- Nur der Oberstoff der Schnittschutzbekleidung darf repariert werden. Dabei darf die Schnittschutzeinlage nicht beschädigt werden.
- Die Schnittschutzhose darf nicht gekürzt werden.
- Schnittschutzbekleidung mit beschädigter oder veränderter Schnittschutzeinlage darf nicht mehr verwendet werden und muss sofort entsorgt werden.
- Die Schutzhinweise der Informationsbroschüre für Schutzbekleidung, die den Produkten beiliegt, sind unbedingt zu berücksichtigen.
EN 14058
Ausgezeichnet werden diese Kleidungsstücke mit diesem Piktogramm.
Der Wärmedurchgangswiderstand Rct (m2 K/W) wird in 4 Klassen eingeteilt:
- 0,06 ≤ Rct < 0,12
- 0,12 ≤ Rct < 0,18
- 0,18 ≤ Rct < 0,25
- 0,25 ≤ Rct
EN ISO 27065
Ausgezeichnet wird die Schutzkleidung mit diesem Piktogramm und der Angabe ISO 27065 am unteren Rand sowie der erreichten Schutzstufe recht vom Piktogramm.
Schutzkleidung, die nach dieser internationalen Norm zertifiziert ist, dient dazu, den Träger der Kleidung bei vereinzeltem und kurzen Kontakt mit kleinen Flammen in Situationen zu schützen, bei denen keine wesentlichen Gefahren durch Hitze bestehen und keine sonstigen Hitzequellen vorhanden sind. Zum Schutz gegen Gefahren durch Hitze wird die ISO 11612 empfohlen.
Schutzkleidung nach der EN ISO 14116 kann aus mehreren ein- oder mehrschichtigen Kleidungsstücken oder einem einzelnen Kleidungsstück bestehen. Alle Materialkombinationen, die dieser Norm entsprechen, müssen bei einer Prüfung gemäß ISO 15025 einen Index für begrenzte Flammenausbreitung von 1, 2 oder 3 erzielen.
Index für begrenzte Flammenausbreitung
- Index 1 (Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften)
- Index 2 (wie Index 1 zuzüglich lochbildender Eigenschaften)
- Index 3 (wie Index 2 zuzüglich nachbrennender Eigenschaften)
Bei Index 1 (geringster Schutz) kann die Schutzkleidung nur über einem Kleidungsstück mit dem Index 2 oder 3 getragen werden. Kleidung gemäß Index 1 sollte nicht in Kontakt mit der Haut getragen werden, beispielsweise am Nacken oder Handgelenk.
Reinigungsindex
Haushaltswäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben H/Waschtemperatur
Industriewäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben I/Waschtemperatur
Chemische Reinigung: Anzahl der Reinigungen gefolgt vom Buchstaben C/internationales Symbol für chemische Reinigung
Sollten die Materialien weder waschbar, noch chemisch zu reinigen sein, wird der Reinigungsindex als 0/ 0 angegeben. Der in den Pflegehinweisen anzugebende Index sieht wie folgt aus:
Index für die begrenzte Flammenausbreitung / Reinigungsindex
Zum Beispiel:
2/5H/60 kennzeichnet Materialien, die dem Flammenausbreitungsindex 2 entsprechen und 5 Mal bei 60ºC in der Haushaltswäsche gewaschen werden können.
PFLEGEHINWEISE
Befolgen Sie die Waschhinweise auf der Kleidung. Verwenden Sie ausschließlich synthetische Reinigungsmittel und keine Reinigungsmittel, die Seife enthalten. Um die maximale Schutzfunktion der Kleidung zu gewährleisten, muss diese sauber gehalten werden.
Die Bekleidung ist durch folgende Parameter klassifiziert:
(A) Begrenzte Flammenausbreitung
(B) Konvektionswärme mit einer Skala von 1 – 5, wobei 5 den besten Wert darstellt
(C) Strahlungswärme mit einer Skala von 1 – 4, wobei 4 den besten Wert darstellt
(D) Geschmolzene Spritzer aus Aluminimum, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt
(E) Geschmolzene Spritzer aus Eisen, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt
(F) Kontakthitze, Skala 1-3, wobei 3 den besten Wert darstellt
Berufsschuhe und Arbeitsschuhe
Arbeitsschuhe
alle Sicherheitsklassen im Überblick:
Arbeitsschuhe / Berufsschuhe
ohne Zehenschutzkappe
OB, O1, O1P, O2, O3, O4, O5
Berufsschuhe
Anforderungen an Berufsschuhe
DIN EN 347-1 = Spezifikation der Berufsschuhe (EN ISO 20347 – gültig seit 1.Oktober 2004)
Berufsschuhe sind Schuhe ohne Schutzkappe die den Träger vor Verletzungen schützen. Merkmal: ohne Schutzkappe, zusätzliche Sicherheitsausstattungen sind möglich z.B. rutschhemmend, antistatisch, hoher Tragekomfort,
Kennzeichnungskategorien von Berufsschuhen nach DIN EN ISO 20347.
Die Kategorien OB bis O 5 beinhalten übliche Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der beiden Herstellungsarten I und II. Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert z.B. Gummistiefel, Polymerstiefel für den Nassbereich
OB I oder II Berufsschuhe
– keiner weiteren Anforderungen
Klasse O1 I Berufsschuhe
antistatische Ausrüstung
geschlossener Fersenbereich
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
Klasse O2 I Berufsschuhe
O1
zusätzlich jedoch
Wasserdurchtritt
Wasseraufnahme
Klasse O3 I Berufsschuhe
Wie O2
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle
Klasse O4 II Berufsschuhe
antistatische Ausrüstung
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
Klasse O5 II Berufsschuhe
Wie O4
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle
Typische Einsatzbereiche für Berufsschuhe:
Praxen, Labore, Küchen
Krankenhäuser, Restaurants
Forschungsinstitute,..
Bei der Norm EN 136 werden die Mindestanforderungen für Vollmasken, die als Bestandteil eines Atemschutzgerätes benützt werden, sowie deren Überprüfung in Form von Laborprüfungen und praktischen Leistungsprüfungen, behandelt.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem
Kreislauf und vollständigem Gesichtsschutz. Davon ausgenommen sind Evakuierungs- und Tauchgeräte.
Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks
in den Druckluftflaschen und deren Ventilen aufgrund von Umgebungsbedingungen besteht.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken und Viertelmasken, die mit Atemschutzgeräten verwendet werden. Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.
Die europäische Norm bestimmt Partikelfilter, die als Komponenten in Geräten ohne Druckunterstützung verwendet
werden. Davon ausgenommen sind Geräte zur Entfernung des filtrierenden Gesichtsstücks. Einige Filter, die der
europäischen Norm entsprechen, können auch mit anderen Arten von Atemschutz verwendet werden und müssen
in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und gekennzeichnet werden.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem
Kreislauf, die komprimierten Sauerstoff (O2) oder komprimierten Sauerstoff-Stickstoff (O2-N2) verwenden.
Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.
Die europäische Norm gilt für Standardgewinde von Atemschutzmasken. Sie gilt nicht für Tauchgeräte oder für isolierende bedarfsgesteuerte Überdruckgeräte.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken, die als Atemschutz gegen Partikel,
aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden.
Grundstandards
- EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
- EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
- EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren
Standards Produktsonderanforderungen
- EN 169 Filter für das Schweißen
- EN 170 Ultraviolettschutz
- EN 171 Infrarotschutzfilter
- EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
Schweißen
- EN 175 Geräte für Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
- EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad
Laser
- EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
- EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen
Grundstandards
- EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
- EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
- EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren
Standards Produktsonderanforderungen
- EN 169 Filter für das Schweißen
- EN 170 Ultraviolettschutz
- EN 171 Infrarotschutzfilter
- EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
Schweißen
- EN 175 Geräte für Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
- EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad
Laser
- EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
- EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen
Grundstandards
- EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
- EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
- EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren
Standards Produktsonderanforderungen
- EN 169 Filter für das Schweißen
- EN 170 Ultraviolettschutz
- EN 171 Infrarotschutzfilter
- EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
Schweißen
- EN 175 Geräte für Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
- EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad
Laser
- EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
- EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen
Grundstandards
- EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
- EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
- EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren
Standards Produktsonderanforderungen
- EN 169 Filter für das Schweißen
- EN 170 Ultraviolettschutz
- EN 171 Infrarotschutzfilter
- EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
Schweißen
- EN 175 Geräte für Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
- EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad
Laser
- EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
- EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen
EN 341: Abseilgeräte
EN 353-2: Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 354: Verbindungsmittel
EN 358: Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung von Abstürzen
EN 360: Höhensicherungsgeräte
EN 361: Auffanggurte
EN 363: Auffangsysteme
EN 795: Anschlageinrichtungen
N 341 02.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Abseilgeräte
(Änderung A1:1996 eingearbeitet)
Kleidungssysteme gemäß EN 342 werden bei Umgebungstemperaturen unterhalb von -5 °C eingesetzt. Sie sollen gegen extreme Kälteeinwirkung schützen, z.B. bei Arbeiten in Kühlräumen, bei Arbeiten im Freien bei sehr niedrigen Temperaturen, bei bewegungsarmen Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit.
Die betreffende Norm enthält Anforderungen an die Wärmeisolierung des gesamten Bekleidungssystems einschließlich Unterbekleidung, an die Luftdurchlässigkeit (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig), an den Wasserdampfdurchgangswiderstandsindex (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig).
Die im Vergleich zur Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter wesentlich bessere Wärmedämmung wird im allgemeinen durch mehrschichtige wattierte und gesteppte Natur- oder Kunstfasergewebe erreicht.
Um optimalen Schutz zu bieten, muss die Bekleidung als Anzug (Parka – Latzhose, Blouson -Latzhose oder Overall) getragen werden. Der entsprechende Wärmeschutz und die minimalen Einsatztemperaturen werden in Kombination mit der Standard-Unterbekleidung B getestet., für entsprechende Kopf- und Handbedeckung sowie Schutzschuhe ist vorzusorgen. Bei dem Prüfverfahren nach EN 342 wird die Wärmeisolation sowie die Luftdurchlässigkeit getestet.
Piktogramm
Das Piktogramm gibt Auskunft über den Grad der Schutzwirkung. Die Zahlen, die sich darunter befinden, bedeuten z. B. 0,493 (B) gemessene resultierende Grundwärmeisolation, bei stehender Tätigkeit, sehr leichter und mittlerer Belastung. Entsprechende Einsatzdauer bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen entnehmen Sie bitte, anhand des gemessenen Wertes, der folgenden Tabelle:
Quelle: Önorm EN 342:2004; Handbuch PSA, Verband für Arbeitssicherheit
Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)
Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)
- EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
- EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
- EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
- EN 352-4 Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung
Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.
- EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
- EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
- EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
- EN 352-4 Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung
Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.
- EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
- EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
- EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
- EN 352-4 Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung
Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.
- EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
- EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
- EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
- EN 352-4 Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung
Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.
EN 353-1/A1 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung
EN 353-1/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung
EN 353-2 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 353-2 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 353-2/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
EN 353-1/A1 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung
EN 353-1/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung
EN 353-2 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 353-2 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 353-2/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
EN 355 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer
EN 355 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer
EN 355/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer
EN 358 03.00
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Halte- und Rückhaltegurte sowie Verbindungsmittel für Haltegurte
EN 360 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte
EN 360 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte
EN 360/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte
EN 361 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
EN 361 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
EN 361/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte
EN 362 12 03.05
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente
EN 363 11 09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme
EN 363 05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme
EN 363/A1 11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme
EN 368
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien
Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten
EN 388 – Mechanische Risiken
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen mechanische Risiken geprüft wurde.
Leistungslevels:
0 bis 4 – Abriebfestigkeit
0 bis 5 – Schnittfestigkeit
0 bis 4 – Weiterreißfestigkeit
0 bis 4 – Durchstichfestigkeit
Level 0: Level nicht erreicht
Level X: Risiko nicht geprüft
EN 388 Statische Elektrizität
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen statische Elektrizität geprüft wurde.
Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.
Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen
- EN 397 H 19 05.95
Industrieschutzhelme
Grundanforderungen für Schutzhelme – in der EN 397 festgelegt – sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten. Es gibt auch Ausführungen mit speziellen Innenausstattungen.
- EN 397/A1 H 6 06.00
Industrieschutzhelme (Änderung) - EN 812/A1 H 3 03.02
Industrie-Anstoßkappen - EN 812 H 11 12.97
Industrie-Anstoßkappen
Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit
offenem Kreislauf und Demand-Ventil, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Die europäische
Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.
Die europäische Norm deckt Filtergeräte mit Haube ab, die für die Evakuierung von Einzelpersonen aus
Umgebungen verwendet werden, die Feinstaub, Kohlenmonoxid und andere durch Brand entstehende toxische
Gase enthalten. Sie bestimmt die Mindestanforderungen an diese Einweggeräte. Sie gilt nicht für Ausrüstung,
die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an
Sauerstoff unter 17 %). Es werden zwei Gerätearten beschrieben: Geräte, die getragen, und Geräte, die gelagert werden sollen. Die Norm beschreibt Geräte, die primär für Erwachsene konzipiert sind. Einige Geräte sind für Kinder unter Umständen nicht geeignet.
EN 405 21 04.02
Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Die europäische Norm bestimmt die Anforderungen in Bezug auf Leistung, Prüfung und Kennzeichnung
und die Prüf- und Kennzeichnungsmethoden für Atemschutz-Halbmasken mit Ventilen und Gasfiltern oder
Kombinationsfiltern, die als Atemschutz, aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Sie gilt nicht für
Antigas-Halbmasken ohne Ventile oder nur mit Ausatem-Ventilen. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen
konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %).
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Hitze und Feuerrisiken geprüft wurde
Leistungslevels:
A) Brennverhaltens (Leistungsstufe 0 – 4) z
(B) Kontaktwärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(C) Konvektive Wärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(D) Strahlungswärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(E) Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)
(F) Große Mengen flüssigen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)
EN 465 H 11 05.95
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4)
EN 465/A1 H 4 02.99
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4) (Änderung)
Festlegungen für Schutzkleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht.
Bei dieser Kleidung handelt es sich um Schutzkleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Kleidung sind deshalb: keine von außen zugänglichen Taschen bei den Jacken, keine genähten Falten, Verschlüsse verdeckt angebracht und allgemein eng anliegend.
EN 511 Kälte-Risiko
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Kälterisiken geprüft wurde.
Leistungslevels:
a) Konvektive Kälte (0-4)
b) Kontaktkälte (0-4)
c) Wasserdichtheit (0-1)
Diese Norm legt die Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für die Schutzkleidungsmaterialien fest und gibt Empfehlungen für die Ausführung der Kleidung, sofern notwendig.
Sie ist für den Schutz der Arbeiter gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens einer Art Hitze vorgesehen. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht auftreten, oder auch als eine Kombination dieser Formen auftreten.
Leistungsanforderungen:
· Begrenzte Flammausbreitung (Code-Buchstabe A, eine Klasse)
· Konvektive Hitze (Code-Buchstabe B, 5 Klassen)
· Strahlungs Hitze (Code-Buchstabe C, 4 Klassen)
· Flüssige Aluminium Spritzer (Code-Buchstabe D, 3 Klassen)
· Flüssige Eisen Spritzer (Code-Buchstabe E, 3 Klassen)
Eine Schutzbekleidung gemäß EN 531 schützt den Träger gegen Einwirkung von Hitze und Flammen je nach gekennzeichneten Leistungsstufen.
EN 533 – Schutzkleidung, Schutz gegen Hitze und Flammen, Materialien und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung
Eine Schutzbekleidung die aus einem Material gemäß EN 533 besteht, schützt den Träger dieser Kleidung nicht unmittelbar vor Einwirkung von Flammen oder Hitzestrahlung. Sie schützt ihn lediglich vor dem Risiko des großflächigen Brandes seiner Kleidung, falls diese unabsichtlich mit kleinen Zündquellen (Kerze, Bunsenbrenner) in Kontakt kommt.
Für großflächige Flammeneinwirkung (Gasverpuffung) oder Hitzeeinwirkung ist eine Schutzkleidung, welche der EN 533 entspricht, nicht geeignet. Je nach Arbeitsplatzevaluierung ist in diesem Fall ein entsprechendes Leistungsniveau gemäß
EN 533, gegebenenfalls in Kombinationen mit anderen Normen zu wählen.
Entspricht der Europäischen Norm EN 696
EN 795 10.96
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren
EN 795/A1 01.01
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren (Änderung)
Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.
Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen
- EN 397 H 19 05.95
Industrieschutzhelme - EN 397/A1 H 6 06.00
Industrieschutzhelme (Änderung) - EN 812/A1 H 3 03.02
Industrie-Anstoßkappen - EN 812 H 11 12.97
Industrie-Anstoßkappen
Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem Kreislauf und Haube, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks in den Druckbehältern und deren Ventilen aufgrund von Umgebungswärme besteht. Die europäische Norm gilt nicht für Ausrüstung, die für den täglichen Gebrauch oder als Tauchgerät konzipiert ist.
EN 1496 06.96
Rettungsausrüstung – Rettungshubgeräte
EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in folgenden Kriterien geprüft und müssen je nach Ausführung (A oder B) die jeweiligen Mindestleistungsstufen erreichen. EN 388, EN 407, EN 702, EN 367, EN 348, EN 420 (pH-Wert, Chrom-VI-Gehalt).
Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B.
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Helme oder Hauben mit filternden
Atemschutzgeräten und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz verwendet werden.
Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen
kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken für Evakuierungssituationen.
EN 12941 + A1 + A2*
(früher EN 146)
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Filtergeräte für unterstütztes Atmen mit
Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz
verwendet werden. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel
besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken
für Evakuierungssituationen.
EN 12942 + A1 + A2*
(früher EN 147)
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem Kreislauf, die chemischen Sauerstoff (KO2,NaCIO3) und komprimierten Sauerstoff für Evakuierungen verwenden (auch: Sauerstofffluchtgerät). Die europäische Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.
Diese Norm legt die Anforderungen und die Prüfmethoden für Kleidungsstücke (Westen, Jacken, Mäntel, Hosen) zum Schutz vor kaltem Klima fest.
Diese Kleidungsstücke werden bei gemäßigt kalter Temperatur (-5°C und mehr) zum Schutz vor örtlichen Erfrierungen an der Haut getragen. Sie werden nicht nur bei Tätigkeiten im Freien, wie zum Beispiel in der Bauindustrie, verwendet, sondern auch bei Indoor-Tätigkeiten, wie zum Beispiel in der Nahrungsindustrie.
Die europäische Norm befasst sich mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern, die als Komponenten in
Atemschutzmasken ohne Druckunterstützung eingesetzt werden. CO-Filter sind von der Norm nicht abgedeckt.
Einige Filter, die der europäischen Norm entsprechen, können auch mit unterstützten Atemschutzgeräten
verwendet werden und müssen in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und
gekennzeichnet werden.
EN 14387 + A1*
- früher EN 141
- früher EN 371
- früher EN 372
Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen für autonome Atemschutzgeräte für kontinuierliche
Druckluftzufuhr mit Vollmasken, Halbmasken oder mit Haube, Helm oder Anzug, sowie die Ausrüstung, die beim
Auftragen von Strahlmitteln als Atemschutz verwendet wird. Evakuierungsgeräte und Tauchgeräte sind von der
europäischen Norm nicht abgedeckt.
EN 50014:1997
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Allgemeine Bestimmungen
Änderung A1:1999 zu EN 50014:1997
Änderung A2:1999 zu EN 50014:1997
EN 50019:2000
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Erhöhte Sicherheit „e“
+ Corrigendum 04.2003
EN 50020:2002
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Eigensicherheit
Forsttechnische Arbeitsmittel, die das KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) umfassend geprüft hat, werden mit dem Prüfzeichen „KWF-Gebrauchswert“ ausgezeichnet.
Sie entsprechen allen Anforderungen gemäß dem Stand der Technik. Dazu gehören Wirtschaftlichkeit und die Standards der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit. Die Prüfungen umfassen technische Messungen, forstliche Einsatzprüfungen und Praxisumfragen. Bei positivem Ergebnis beschließt der zuständige Prüfausschuss mit dem Urteil „FPA-anerkannt“ (FPA = Forstlicher PrüfAusschuss) die Praxistauglichkeit. Die Anerkennung kann an Auflagen und Empfehlungen für notwendige Verbesserungen geknüpft werden. Zu jeder erfolgreichen Prüfung wird ein Prüfbericht veröffentlicht und das Arbeitsmittel in das FPA-Verzeichnis aufgenommen.
EN 1731 H 10 02.98
Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Drahtgewebe für den gewerblichen und nichtgewerblichen Gebrauch zum Schutz gegen mechanische Gefährdung und/oder Hitze (Änderung A1:1997 eingearbeitet)